Wir haben uns am 24.6.2022 als erste Zweigstelle der Mainzer UrStrom Bürgerenergie eG in der Mainspitze gegründet. Wir wollen grüne Energie lokal erzeugen, um so zum Klimaschutz und der energiepolitischen Unabhängigkeit beizutragen. Als erstes Projekt planen wir, auf dem Dach eines kommunalen Gebäudes eine Photovoltaikanlage zu errichten. Alle Arbeit hier passiert ehrenamtlich durch Freiwillige, daher suchen wir stets auch Unterstützerinnen und Unterstützer.
Wir richten uns an Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen aus der Mainspitze, also Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim und Umgebung. Fühle dich angesprochen, wenn du
- Geld als nachhaltige Kapitalanlage in die Energiewende investieren möchtest,
- ein großes Dach (> 300 m²) mit einer Solaranlage ausstatten möchtest, ohne dich um die Details zu kümmern, oder
- selbst aktiv werden möchtest, um die Energiewende vor Ort voranzubringen, indem du zum Beispiel unsere Projektteams in der Arbeit unterstützt.
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, ggf. auch Unternehmen und Institutionen zu wirtschaftlichen Zwecken, in unserem Fall zum Ausbau erneuerbarer Energiegewinnung in unserer Region. Die Gesellschaftsform der Genossenschaft passt dabei ideal zum Ziel, die Energiewende vor Ort in Bürgerhand zu nehmen und gleichzeitig ein wirtschaftliches Unternehmen zu betreiben. Entscheidungen innerhalb der Genossenschaft werden demokratisch getroffen, dabei hat jede Anteilseignerin und jeder Anteilseigner eine Stimme – unabhängig von der Zahl der eigenen Anteile. Aktuell kann pro Person nur ein Anteil gezeichnet werden. Mehr Anteile können gezeichnet werden, wenn konkreter Kapitalbedarf für die Realisierung von Projekten besteht.
Die Vermarktung des Stroms erfolgt über die Bürgerwerke, einen Energieversorger, der aus einem Zusammenschluss von 110 lokalen Energiegenossenschaften besteht. Hier können auch Nichtmitglieder Ökostrom aus Bürgerhand beziehen. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und der Strombezug von den Bürgerwerken bedingen sich aber nicht, d.h. beides ist unabhängig voneinander möglich. Für Mitglieder gibt es einen geringen Rabatt auf den Versorgungspreis – deine individuellen Konditionen kannst du hier erfahren: https://www.urstrom.de/wechseln/
Hier müssen wir erst einmal unterscheiden, von welchem Angebot die Rede ist: Eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft bieten wir grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern an, unabhängig von Dachflächen oder Eigentumsverhältnissen. Als Mitglied und Investor:in oder als Teil des Projektteams ist es nicht nötig, eigene Flächen beizusteuern.
Wer nun eine Dachfläche besitzt und diese zur Verfügung stellen will, muss beachten, dass sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für die Genossenschaft die Errichtung und der Betrieb von Solaranlagen erst ab einer effektiv nutzbaren Fläche von mindestens 300 m² lohnt. Das trifft auf Einfamilienhäuser nicht zu, da die Dächer nicht groß genug sind. Selbst Dachflächen von Mehrfamilienhäusern sind meist zu klein. Daher arbeiten wir für unsere Projekte mit gewerblichen oder kommunalen Partnerinnen und Partnern zusammen, die die Flächen für unsere Solaranlagen zur Verfügung stellen.
Das heißt jedoch nicht, dass sich eine PV-Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses oder dem Balkon einer Mietwohnung nicht lohnt: Selbst kleine PV-Anlagen bis 600W, sogenannte Mikro-PV-Anlagen, auch „Balkon-Kraftwerke“ genannt, können sich langfristig rentieren und direkt nach Inbetriebnahme spürbar den eigenen Stromverbrauch senken. Informationen für alle, die an (Mikro-)PV-Anlagen interessiert sind, bieten wir regelmäßig in Form von Infoveranstaltungen an.
Wir benötigen neben dem handschriftlich unterzeichneten Original des Antrags eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Formulare sind hier bereitgestellt. Jedes individuelle Mitglied – also auch innerhalb einer Familie – muss aus rechtlichen Gründen seine Ausweiskopie mitsenden. Wenn gewünscht, kannst du uns auch einen Freistellungsauftrag für die Kapitalerträge aus deiner Beteiligung übermitteln.
Wir haben die BürgerEnergie Mainspitze bewusst als Zweigstelle der UrStrom Bürgerenergie eG gegründet, da wir so von langjähriger Erfahrung und bestehenden Strukturen profitieren können. Gleichzeitig haben wir als Zweigstelle aber die Möglichkeit, eigene Projekte zu realisieren und eigene Schwerpunkte zu setzen. Man bekommt das Beste aus beiden Welten: Einerseits haben wir mit der UrStrom Bürgerenergie eG eine etablierte und personell starke Partnerin. Andererseits bekommen wir so die Möglichkeit, gleich hier vor Ort Projekte zu starten, ohne zuerst viel Zeit und Energie für Verwaltung und rechtliche Vorbereitungen aufwenden zu müssen. Im Gegenzug sorgen wir beispielsweise für einen merklichen Anstieg der Mitgliederzahlen: Nach Stand Dezember 2022 stellt die BürgerEnergie Mainspitze bereits knapp ein Fünftel aller Mitglieder der UrStrom Bürgerenergie eG. Außerdem tragen wir dazu bei, die UrStrom Bürgerenergie eG mit ihren Projekten über den Stadtrand von Mainz hinaus bekannt zu machen – eine Synergie, die gut für uns alle ist.
Aktuell kann pro Mitglied nur ein Anteil à 250 € gezeichnet werden. Wenn für Projekte der Energiegenossenschaft Mittel benötigt werden, können Mitglieder weiteres Geld investieren. Pro Person können maximal 200 Anteile à 250 € gezeichnet werden, d.h. auf diesem Weg ist eine Investition von bis zu 50.000 € möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Genossenschaft Investitionskapital als Nachrangdarlehen zur Verfügung zu stellen. Da wir auf langjährige Erfahrungen der UrStrom Bürgerenergie eG setzen können und zudem alle zwei Jahre eine eingehende Kontrolle durch den Genossenschaftsverband erfolgt, ist das Ausfallrisiko gering. Genossenschaften sind die Rechtsform mit der geringsten Insolvenzhäufigkeit.
In den vergangenen Jahren konnte eine Rendite zwischen 1-2 % jährlich erreicht werden. Neben dem eingelegten Kapital in Höhe von 250 € pro Anteil fällt nur eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 € bei Beitritt an. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Genossenschaften haben als Gesellschaftsform im Durchschnitt das geringste Insolvenzrisiko.
Das ist leider nicht möglich, wir benötigen aus rechtlichen Gründen ein unterschriebenes Original in Papierform.
Die Liste mit Fragen und Antworten wird stetig erweitert.
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